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Personalien

Die Erhebung der Kontaktdaten erfolgt im Rahmen der Schwangerschafts- und Wochenbettbetreuung. Dies ist erforderlich für die ordnungsgemässe Dokumentation und die anschliessende Abrechnung mit der Krankenkasse. Die Datenaufnahme unterliegt dem Datenschutzgesetz und erfolgt nach Einwilligung der Klientin.

Deine Kontaktdaten

Geburtstag
Tag
Monat
Jahr
Errechneter Geburtstermin
Tag
Monat
Jahr

Patienteninformation zum Umgang mit Personendaten

Nachfolgend wird erläutert, zu welchem Zweck die Hebamme Caroline Kindle personenbezogene Daten erhebt, speichert und weiterleitet. Zudem werden die Rechte aufgezeigt, die betroffene Personen im Rahmen des Datenschutzes geltend machen können.

Verantwortlichkeiten

Die verantwortliche Stelle für die Bearbeitung Ihrer Personendaten und insbesondere Ihrer Gesundheitsdaten ist die Hebamme Caroline Kindle. Bei Fragen zum Datenschutz oder wenn Sie Ihre Rechte im Rahmen des Datenschutzes wahrnehmen wollen, wenden Sie sich bitte an sie.

Erhebung und Zweck der Datenbearbeitung

Die Bearbeitung (Erhebung, Speicherung, Verwendung sowie Aufbewahrung) Ihrer Daten erfolgt aufgrund des Behandlungsvertrages und gesetzlicher Vorgaben zur Erfüllung des Behandlungszwecks sowie zu den damit verbundenen Pflichten. Die Erhebung von Daten erfolgt einerseits durch die Hebamme Caroline Kindle im Rahmen Ihrer Behandlung. Andererseits erhalten wir gegebenfalls auch Daten von Ärzt:innen und weiteren Gesundheitsfachpersonen, bei denen Sie in Behandlung waren oder sind, falls Sie hierfür Ihre Einwilligung gegeben haben. In Ihrer Patientendokumentation werden nur Daten bearbeitet, die im Zusammenhang mit Ihrer medizinischen Behandlung stehen. Die Patientendokumentation umfasst die auf dem Patientenformular gemachten persönlichen Angaben wie Personalien, Kontaktdaten und Versicherungsangaben sowie unter anderem im Rahmen der Behandlung durchgeführte Aufklärungsgespräche, erhobene Gesundheitsdaten wie Anamnesen, Diagnosen, Befunde und Verläufe.

Dauer der Aufbewahrung

Ihre Patientendokumentation wird während zwanzig Jahren nach Ihrer letzten Behandlung aufbewahrt. Danach wird sie mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung weiter aufbewahrt oder sicher gelöscht bzw. vernichtet.

Weitergabe der Daten

Ihre Personendaten und insbesondere Ihre medizinischen Daten übermitteln wir nur dann an externe Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt oder verlangt ist oder wenn Sie im Rahmen Ihrer Behandlung in die Weitergabe der Daten eingewilligt haben.

  • Die Übermittlung an Ihre Krankenversicherung erfolgt zum Zweck der Abrechnung der Ihnen gegenüber erbrachten Leistungen. Die Art der übermittelten Daten orientiert sich dabei an den gesetzlichen Vorgaben.

  • Optional: Die Weitergabe der notwendigen Patienten- und Rechnungsdaten an das Inkassobüro erfolgt zwecks Inkasso (Einziehen von fälligen Geldforderungen).

Im Einzelfall, abhängig von Ihrer Behandlung und Ihrer entsprechenden Einwilligung, erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger (z.B. Ärzt:innen, andere Hebammen//Hebammenpraxen/Geburtshäuser.

Widerruf Ihrer Einwilligung

Haben Sie für eine Datenbearbeitung Ihre ausdrückliche Einwilligung gegeben, können Sie eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit ganz oder teilweise widerrufen. Der Widerruf oder der Wunsch nach Änderung einer Einwilligung hat schriftlich zu erfolgen. Sobald wir Ihren schriftlichen Widerruf erhalten haben und die Bearbeitung auf keine andere Rechtsgrundlage als die Einwilligung gestützt werden kann, wird die Bearbeitung eingestellt. Die Rechtmässigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenbearbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

Auskunft, Einsicht und Herausgabe

Sie haben jederzeit das Recht, Auskunft zu Ihren Personendaten zu erhalten. Sie können Ihre Patientendokumentation einsehen oder auch eine Kopie verlangen. Die Herausgabe der Kopie kann u.U. kostenpflichtig sein. Allfällige Kosten, welche vom Aufwand der Erstellung der Kopie abhängen, werden Ihnen vorgängig bekannt gegeben.

Recht auf Datenübertragung

Sie haben das Recht, Daten, die wir automatisiert bzw. digital verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Dies gilt insbesondere auch bei der Weitergabe von medizinischen Daten an eine von Ihnen gewünschte Gesundheitsfachperson. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

Berichtigung Ihrer Angaben

Wenn Sie feststellen oder der Ansicht sind, dass Ihre Daten nicht korrekt oder unvollständig sind, haben Sie die Möglichkeit, eine Berichtigung zu verlangen. Kann weder die Korrektheit noch die Unvollständigkeit Ihrer Daten festgestellt werden, haben Sie die Möglichkeit auf die Anbringung eines Bestreitungsvermerks.

Pikettentschädigung

Für die Wochenbettbetreuung stellt die Hebamme ihre Verfügbarkeit ab dem Spitalaustritt bis zum Abschluss des Wochenbetts sicher. Dies beinhaltet die Erreichbarkeit sowie die Organisation einer geeigneten Vertretung im Falle einer Verhinderung oder Abwesenheit.​

Der Schweizerische Hebammenverband hat hierfür ein Pikettgeld von CHF 150 festgelegt, das direkt von der betreuenden Hebamme in Rechnung gestellt wird.

Die Grundlage für dieses Datenschutzerklärung wurde dem Schweizerischen Hebammenverband freundlicherweise zur Verfügung gestellt von der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH).

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